P.A.Lab
Im Kloster 9a
CH-8240 Thayngen
Tel. 052 649 49 14
Fax 052 649 49 15

Labor für chromatographische Methodenentwicklung, Validierung und Analytik
 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit
Alle Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich nach der gültigen Preisliste oder einer schriftlichen Offerte und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Die Annullierung eines Auftrages bedarf der schriftlichen Bestätigung. Bis dahin aufgewendete Laborstunden werden in Rechnung gestellt. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

2. Lieferfristen
Standarduntersuchungen: Richtzeit: ca. 7 - 14 Tage. Expressanalysen werden nur nach Vereinbarung durchgeführt und es erfolgt ein Preiszuschlag gemäss Vereinbarung.
Projektarbeiten wie Methodenentwicklungen und Validierungen erfolgen nur nach Vereinbarung.
Die Lieferfrist beginnt nach Auftragsbestätigung und Abklärung aller technischer und kaufmännischer Fragen. Meine Qualitätsphilosophie verpflichtet mich zur Einhaltung der Termine. Höhere Gewalt wie Unfälle, Krankheit, Brand, Personalunfälle, schwerwiegende Defekte an den Untersuchungsapparaturen entbindet mich jedoch vorübergehend oder gänzlich von der Ausführungspflicht.

3. Zahlungsbedingungen
Es erfolgt eine monatliche Fakturierung, zahlbar innert 30 Tagen rein netto (Mahnungen sind kostenpflichtig). Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten in einzelnen Fällen zusätzliche Laborarbeiten erforderlich sein, werden nach Absprache mit dem Auftraggeber die anfallenden Kosten separat berechnet.

4. Proben und Archivierung
Die Verantwortung für die Anlieferung und die Beschaffung der Proben obliegt dem Kunden. Die Proben werden 1 Monat nach erfolgter Untersuchung entsorgt, zurückgesandt oder gemäss gesonderter Vereinbarung mit dem Auftraggeber gelagert. Für Probenrückstellmuster ist der Auftraggeber zuständig. Untersuchungsberichte und Rohdaten werden für 5 Jahre, von GMP konformer Auftragsanalytik mindestens 1 Jahr über das Verfalldatum der Produkte hinaus archiviert.

5. Qualitätsstandard
Methodenentwicklungen werden nach dem Stand der Technik durchgeführt und gemäss GMP Richtlinien validiert. Analytische Prüfungen werden gemäss GMP Richtlinien mit eigenen Methoden ausgeführt, sofern der Kunde nichts anderes wünscht.

6. Dienstleistung
Bei erhalt der Leistung hat der Kunde diese sofort zu prüfen. Erkennbare Fehler oder Mängel sind innert 10 Tagen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Falle eines Mangels steht dem Kunden wie auch Passafaro’s Analytic Lab ein Recht auf Nachbesserung innert angemessener Frist zu.

7. Vertraulichkeit
Passafaro’s Analytic Lab verpflichtet sich zur Vertraulichkeit von Informationen, Analysenbefunden und Methoden aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die weder allgemein zugänglich noch bekannt sind, gegenüber Dritten. Ohne anderslautende Abmachung teilen wir die Resultate ausschliesslich dem Auftraggeber mit. Erfolgt die Auftragserteilung durch einen Stellvertreter, so ist Passafaro’s Analytic Lab befugt, die Resultate entweder dem Vertreter oder dem Vertretenen mitzuteilen.

8. Methodik
Die von Passafaro’s Analytic Lab entwickelten Analysenverfahren sind geistiges Eigentum von Passafaro’s Analytic Lab. Sie werden dem Auftraggeber gegen Verrechnung gerne zur Verfügung gestellt.

9. Zusammenarbeit
Im Falle komplexer Aufgabenstellungen können externe Fachleute oder Laboratorien beigezogen werden. Die Vertraulichkeit wird durch neutrale Probenbezeichnungen gewährleistet.

10. Kundenrückmeldungen und Zutrittsrecht
Passafaro’s Analytic Lab besitzt ein geregeltes Verfahren für Kundenrückmeldungen. Jede Rückmeldung wird mit Kenntnisnahme des Laborleiters individuell aufgenommen und vom zuständigen Analytiker bearbeitet. Der Kunde wird über das Ergebnis seiner Rückmeldung informiert. Passafaro’s Analytic Lab gewährt dem Auftraggeber das Recht des Zugangs zu den betreffenden Bereichen der jeweiligen Prüfung. Dokumente und Rohdaten der betreffenden Prüfung stehen auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung.

11. Haftung
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, haftet Passafaro’s Analytic Lab nur für die ausgewiesenen Analysenbefunde, nicht aber für deren Folgen. Falls ein Schaden eintritt, der auf eine mangelhafte Leistung von Passafaro’s Analytic Lab zurückzuführen ist, beschränkt sich die Haftung summenmässig in jedem Falle, maximal auf die Versicherungssumme der Betriebsversicherung. Beinhalten Untersuchungsmuster, die bei Passafaro’s Analytic Lab eingereicht werden, spezielle Risiken (z.B. explosiv, kanzerogen, toxisch), so hat der Auftraggeber durch Kennzeichnung der Mustergefässe und im Auftrag schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Wird ein Auftrag im Namen und auf Kosten eines Dritten erteilt, so haften der Vertretene und der Vertreter gegenüber Passafaro’s Analytic Lab solidarisch für die Erfüllung sämtlicher aus dem Auftragsverhältnis fliessenden Pflichten.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Stand
Zur Anwendung kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Schaffhausen. Die vorliegende Fassung mit Stand Januar 2008 ersetzt alle vorherigen Fassungen.

 

 

 

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